Klarheit schaffen

GUIDES bedeutet: 6 Schritte. Jeder Schritt endet mit genau einem Ergebnis-Dokument.
Sie sind hier: Schritt 1 von 6. Ergebnis: Klarheits-Briefing.

Heute machen Sie nur eins: Sie füllen das Klarheits-Briefing mit den harten Fakten zu Ihrem HR-KI-Einsatz.

Am Ende liegt vor: ein Klarheits-Briefing als sauberer Ausgangspunkt für alle weiteren Schritte.

Worum es in Schritt 1 geht

In diesem Schritt klären Sie, worüber Sie überhaupt reden. Welches System ist es, wo greift es im HR-Prozess ein, wer ist verantwortlich und welche Daten fließen hinein und hinaus. Ohne diese Basis werden Regeln, Nachweise und Kontrollen später streitbar.

Mini-Beispiel

System: Bewerbungs-Screening im ATS

Einsatzpunkt: Vorsortierung vor der Sichtung durch HR

Input und Output: Lebenslauf rein, Score und Rangliste raus

Was Sie im Kundenbereich bekommen

  • Das Klarheits-Briefing als DOCX-Datei mit Defaults und Copy-Paste-Texten
  • Klare Mindestfelder, damit Sie prüffähig starten
  • Audit-Block mit Nachweis und Stop-Regel

System-Einsicht ist kostenlos. Zugang heißt: Arbeitsdokumente, Downloads und die vollständige private Ansicht.

Zugang öffnen

Audit-Block

Prüfer-Fragen

  • Welches konkrete KI-System wird genutzt und an welcher Stelle im HR-Prozess greift es ein
  • Wer ist Anbieter, wer betreibt es im Unternehmen und wer verantwortet Änderungen am Setup
  • Welche Daten fließen hinein und welche Outputs entstehen, inklusive wer diese Outputs nutzt

Nachweis

Im Kundenbereich wird das Ergebnis im Evidence-Pack abgelegt.

Stop-Regel

Stopp, wenn im Klarheits-Briefing mindestens eines dieser Pflichtfelder fehlt:

  • Systemname und Anbieter
  • HR-Prozess und Einsatzpunkt
  • Zweck in einem Satz
  • Input-Daten und Output-Ergebnis
  • Verantwortliche Person im Unternehmen

Rechtsbezug

  • KI-Kompetenz: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 4
  • Betreiberpflichten bei Hochrisiko: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 26
  • HR-Kontext als Hochrisiko-Beispiel je nach Use-Case: Verordnung (EU) 2024/1689, Anhang III Nummer 4
  • Verarbeitungsverzeichnis bei personenbezogenen Daten: DSGVO Artikel 30

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