Verbotene Praktiken (Art. 5)
Kurz erklärt
Der EU AI Act verbietet einige KI-Einsätze pauschal, u. a. manipulative/ausnutzende Techniken, ungezieltes Scrapen von Gesichtsbildern zur Datenbankerstellung und bestimmte Formen biometrischer Überwachung im öffentlichen Raum.
Beispiele
- Emotionserkennung bei Beschäftigten oder Schüler:innen.
- Aufbau einer Gesichts-Datenbank durch großflächiges Web-Scraping.
- Ausnutzen von Alter/Krankheit für Verhaltenssteuerung.
Praxis-Tipps
- Vor Projektstart Verbots-Check durchführen (Checkliste).
- Alternativen prüfen (z. B. nicht-biometrische Authentifizierung).
- Graubereiche sofort an Legal/DSB eskalieren (Kurz-Review).
Rechtsgrundlagen (EU AI Act)
- Art. 5 (Verbotene KI-Praktiken)
- Bezüge: Art. 50 (Transparenz), Art. 71 ff. (Durchsetzung)