Verbotene Praktiken (Art. 5)

Kurz erklärt

Der EU AI Act verbietet einige KI-Einsätze pauschal, u. a. manipulative/ausnutzende Techniken, ungezieltes Scrapen von Gesichtsbildern zur Datenbankerstellung und bestimmte Formen biometrischer Überwachung im öffentlichen Raum.

Beispiele

  • Emotionserkennung bei Beschäftigten oder Schüler:innen.
  • Aufbau einer Gesichts-Datenbank durch großflächiges Web-Scraping.
  • Ausnutzen von Alter/Krankheit für Verhaltenssteuerung.

Praxis-Tipps

  • Vor Projektstart Verbots-Check durchführen (Checkliste).
  • Alternativen prüfen (z. B. nicht-biometrische Authentifizierung).
  • Graubereiche sofort an Legal/DSB eskalieren (Kurz-Review).

Rechtsgrundlagen (EU AI Act)

  • Art. 5 (Verbotene KI-Praktiken)
  • Bezüge: Art. 50 (Transparenz), Art. 71 ff. (Durchsetzung)