Übersteuern (Praxisbegriff)

Kurz erklärt

Eine befugte Person greift gegen die KI-Empfehlung ein oder stoppt sie. Es wird kurz begründet und protokolliert.
(Amtlicher Begriff: „menschliche Aufsicht“ / Art. 14.)
Siehe im Leitfaden.

Beispiele

  • KI empfiehlt Ablehnung; Recruiter lädt dennoch zum Gespräch ein
  • KI vergibt Warnflag; Fachbereich hebt sie nach Kontextprüfung auf
  • KI-Ranking wird wegen Datenqualität temporär außer Kraft gesetzt

Praxis-Tipps

  • Kurzbegründung verpflichtend (standardisiertes Feld)
  • Protokoll (Zeit, Person, Grund, Ergebnis) für Audits sichern
  • Review-Runden zu Übersteuerungsgründen/KPIs einplanen

Rechtsgrundlagen (EU AI Act)

  • Art. 14 Human Oversight, insb. Abs. 4(d) (übersteuern/umkehren) und Abs. 4(e) (Stop-Funktion)

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