Übersteuern (Praxisbegriff)
Kurz erklärt
Eine befugte Person greift gegen die KI-Empfehlung ein oder stoppt sie. Es wird kurz begründet und protokolliert.
(Amtlicher Begriff: „menschliche Aufsicht“ / Art. 14.)
Siehe im Leitfaden.
Beispiele
- KI empfiehlt Ablehnung; Recruiter lädt dennoch zum Gespräch ein
- KI vergibt Warnflag; Fachbereich hebt sie nach Kontextprüfung auf
- KI-Ranking wird wegen Datenqualität temporär außer Kraft gesetzt
Praxis-Tipps
- Kurzbegründung verpflichtend (standardisiertes Feld)
- Protokoll (Zeit, Person, Grund, Ergebnis) für Audits sichern
- Review-Runden zu Übersteuerungsgründen/KPIs einplanen
Rechtsgrundlagen (EU AI Act)
- Art. 14 Human Oversight, insb. Abs. 4(d) (übersteuern/umkehren) und Abs. 4(e) (Stop-Funktion)