Öffentlicher Raum

Kurz erklärt

Biometrische Identifizierung in (semi-)öffentlichen Räumen ist grundsätzlich untersagt – Ausnahmen benötigen ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis.

Beispiele

  • Gesichtserkennung auf Plätzen, Bahnhöfen, Campusgeländen.
  • Live-Überwachung von Menschenströmen mit Identitätsableitung.

Praxis-Tipps

  • Ohne klare Gesetzesgrundlage nicht umsetzen.
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) + Zweckbindung prüfen.
  • Technik auf Erkennungsraten & Fehlalarme testen.

Rechtsgrundlagen (EU AI Act)

  • Art. 5 (Verbote)
  • Art. 6 & Anhang III (Hochrisiko)