Öffentlicher Raum
Kurz erklärt
Biometrische Identifizierung in (semi-)öffentlichen Räumen ist grundsätzlich untersagt – Ausnahmen benötigen ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis.
Beispiele
- Gesichtserkennung auf Plätzen, Bahnhöfen, Campusgeländen.
- Live-Überwachung von Menschenströmen mit Identitätsableitung.
Praxis-Tipps
- Ohne klare Gesetzesgrundlage nicht umsetzen.
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) + Zweckbindung prüfen.
- Technik auf Erkennungsraten & Fehlalarme testen.
Rechtsgrundlagen (EU AI Act)
- Art. 5 (Verbote)
- Art. 6 & Anhang III (Hochrisiko)